Abmeldung auf Grund von Krankheit
Bei Erkrankung der Schüler sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule umgehend, also am 1. Fehltag, telefonisch, schriftlich oder persönlich zu informieren. Falls ein Schüler fehlt und keine Information erfolgte, kann somit der Klassenleiter sofort reagieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von 3 Tagen, spätestens jedoch mit der Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Informationspflicht behält die Schule sich vor, die Fehltage als unentschuldigt zu werten. Die Schule ist berechtigt, bei Fehltagen von über 4 zusammenhängenden Tagen eine ärztliche Bescheinigung abzufordern.
Nutzen Sie auch gerne:
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Sportbefreiung / Schwimmbefreiung
Die Lehrkraft für den Sportunterricht entscheidet über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Dies gilt für Erkältungen oder ähnliche leichte Beschwerden. Es kann im Vorfeld durch Sie eine kurze schriftliche Info über die Beschwerden erfolgen. Für eine Befreiung über die Dauer von mehr als einer Woche ist ein ärztliches Attest erforderlich. Bitte beachten Sie, dass jeglicher Schmuck im Vorfeld von ihnen entfernt werden muss.
Freistellung vom Unterricht
Freistellungen vom Unterricht, denen keine Krankheit zugrunde liegt, sind aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sollte eine Freistellung unumgänglich sein, ist ein schriftlicher Antrag an den Schulleiter zu stellen.

